> Lastschriftermächtigung
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschriften
Hiermit ermächtige/n ich/wir Sie bis auf Wiederruf, Energieabrechnungsbeiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos im Lastschriftverfahren einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung
